Geschäftsbedingungen
1.Geltung
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller geschlossener Verträge zwischen Kunden und Agentur INWOX e. K. International Workexperience. Grundsätzlich gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland
2.Vermittlungsauftrag
2.1 Für die erfolgreich zustande gekommene Vermittlung berechnet die Agentur Programmgebühren die eine Vermitltungsgebühr/Provison enthalten. Es gelten die Preise in den Broschüren und auf unserer Website.
2.2 Der Vermittlungsauftrag beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Rechnung der Programmgebühren wird mit der Teilnahmebestätigung fällig und erfolgt im Namen und für Rechnung unseren Partneragenturen. Auf das vermittelte Vertragsverhältnis finden ausschließlich nach den Teilnahmebedingungen ("Agreement") von unseren Partneragenturen Anwendung. Diese sind in englischer Sprache abgefasst und unterliegen dem Recht des jeweiligen Landes. Daher empfehlen wir dringend, diese Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen.
3.Ablehnung von Vermittlungsaufträgen
Die Agentur INWOX e.K. behält sich das Recht Teilnehmer/innen, die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Voraussetzungen der jeweiligen Programmen nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen.
4. Selbst angeworbene Gastfamilien/Prematch (betrifft nur Aupairs)
Für Aupairs, die eine Gastfamilie selbst anwerben und nur die Abwicklung und Betreuung durch die Agentur INWOX e.K. in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf kostenlose Neuvermittlung einer Gastfamilie, falls das Aupairverhältnis scheitert.
5. Pflichten der Teilnehmerin
5.1 Versicherung
Die/der Teilnehmer/in verpflichtet sich eine Versicherung für den geplanten Aufenthalt abzuschließen. Ausnahme: Aupairprogramm USA und Volontair in Ghana. Zusatzversicherung wie Reiserücktritt und Reiseabbruch sind nicht im Versicherungspacket für die o.g. Programme enthalten. Diese und andere Versicherungen können optional bei uns gebucht werden.
5.2 Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen wahrheitsgemäß auszufüllen und entsprechende Nachweise zu erbringen.
5.3 Mitwirkungspflicht
- Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die umseitig genannten
- Teilnahmebedingungen der jeweiligen Programme zu beachten und zu respektieren.
- Der Agentur die Ankunft und Abreise in das Gastland schriftlich mitzuteilen.
- Eine Kopie der Versicherungsbestätigung zu senden
- Die Gesetzte des jeweiligen Gastlandes und Teilnahmebedingungen zu respektieren.
6. Visum
INWOX unterstützt die/den Teilnehmer/in bei der Beantragung des Visum, hat aber keinen Einfluss auf eine Genehmigung des Visum. Die/der Teilnehmer/in ist für die Beschaffung der notwendigen Ausweispapiere,Impfnachweise, Einreise- und Aufenthaltsbescheinigungen sowie für die Einhaltung der Zoll- und Devisenbestimmungen sowie entstehende Kosten in vollem Umfange selbst Verantwortlich.
7. Rücktritt, Beendigung der Teilnahme, Umvermittlung nach Ausreise
7.1 Rücktritt
Der/die Teilnehmer/in kann von diesem Vermittlungsauftrag zurücktreten, wenn er/sie seinen Rücktritt der Agentur, innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt hat und noch keine Platzierung seitens INWOX bestätigt wurde. In diesem Fall berechnet die Agentur dem Auftraggeber lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30% der jeweiligen Programmkosten. Andernfalls muss der/die Teilnehmer/in anfallenden Bearbeitungsgebühren und die Programmgebühren zahlen, wenn keine fristgerechte Rücktrittserklärung schriftlich bei der Agentur eingegangen ist.
7.2 Bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Ausreise ins Gastland wird die Programmgebühr abzüglich der Vermittlungsgebühr/Provision sowie entstanden Kosten erstattet.
7.3 *Für den Fall, aufgrund mangelnder Gastfamilien keine erfolgreiche Vermittlung möglich ist, fallen für den/die Teilnehmer/in keine Gebühren an.*Dies gilt nur für das Aupairprogramm.
7.4 Beendigung der Teilnahme
Bei vorzeitiger Beendigung des Aupairprogramms in den USA wird die Kaution nicht zurückgezahlt. Bei den Auslandsprogrammen bitten wir Ansprüche oder Abhilfe eventueller Mängel direkt vor Ort bei unseren Partner geltend zu machen. Sollte vor Ausreise zurück ins Heimatland keine Eignung erzielt werden, bemühen wir uns, sofern kein Schuldhaftes Verhalten des Teilnehmers vorliegt Ansprüche bei unseren Partnern geltend zumachen. Die Ansprüche müssen innerhalb eines Monat schriftlich nach dem Tag der Ausreise aus dem Gastland nach Deutschland bei INWOX schriftlich (nicht per E-Mail) geltend gemacht werden. Der Gewärhleistungsanspruch verfällt, wenn der Teilnehmer/in diese Frist schuldhaft versäumt.
7.5 Umvermittlung
Im Falle von gravierenden Problemen zwischen Teilnehmer/in und Gastfamilie wird sich unsere Partneragentur um eine Umvermittlung bemühen; für deren Erfolg können jedoch weder unsere Partneragenturen noch wir als Vermittler eine Gewähr übernehmen können. Sollte eine Umvermittlung scheitern muss der/die Teilnehmerin die Heimreise antreten. Bei schuldhaften Abbruch ist die/der Teilnehmer für die Kosten der Rückreise selbstverantwortlich.
8. Zahlungsfälligkeiten
8.1 Die Zahlung wird mit Zugang der Teilnahmebestätigung/Invitationletter fällig. Mit der Vermittlungsgebühr sind unsere Vermittlungsleistungen abgegolten. Die Programmgebühren werden von uns an die jeweiligen Partneragenturen im Ausland weitergeleitet. Es gelten die Vermittlungs- und Programmgebühren von unserer Broschüre oder Website inklusive der derzeitigen geltenden Mehrwertsteuer.
8.2 Falls eine freiwillige Versicherung mit INWOX abgeschlossen wird, ziehen wir die Beträge im Namen und Rechnung der Partneragentur ein.
Ohne vollständige Bezahlung der Programmgebühren besteht vor Reisebeginn kein Anspruch auf das ausgewählte Programm.
9. Platzierung der Teilnehmer/innen
9.1 Das Interview dient der Überprüfung, ob der/die Teilnehmer/in für den Einsatz in den Auslandsprogrammen persönlich geeignet ist (Fremdsprachenkenntnisse, praktische Erfahrungen, Alter etc.).
9.2 Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und Berichte
über das Interview werden von uns an unsere Partneragenturen weitergeleitet. Unsere Partneragenturen bemühen sich sodann, die/ Teilnehmer/in für den Einsatz in einer geeigneten Gastfamilie oder Job zu platzieren. Wir übernehmen auch bei erfolgreicher Bewerbung unsere Partneragenturen keine Gewähr für eine Platzierung der/des Teilnehmers/in, da ihre persönlichen Qualifikationen mit den spezifischen Bedürfnissen der Gastfamilie oder Arbeitgebern übereinstimmen müssen.
9.3 In der Regel melden sich interessierte Gastfamilien oder Arbeitgeber bei den Teilnehmer/innen telefonisch oder per E-Mail, um sie besser kennen zu lernen oder ein Vorstellungsgespräch zu führen. Nachdem sich die Gastfamilie oder der Arbeitgeber und die Teilnehmer/in über eine Platzierung geeinigt haben, erhält die/der Teilnehmer/in eine schriftliche Bestätigung über die Platzierung im jeweiligen Programm.
10. Transport, Flug-, Bahn und andere Reisekosten
Der/die Teilnehmer/in ist für die An- und Abreise ins/im Gastland selbstverantwortlich. In der Regel werden Aupairs von deren Gastfamilienabgeholt, je nach Programm kann eine Abholung am Flughafen gebucht werden. Die Buchung der Tickets zur Ausreise können obligatorisch über eine Partneragentur von INWOX gebucht werden. INWOX ist kein Reiseveranstalter! Wir weisen darauf hin, dass wir sie bei der Buchung unterstützen aber keine Programme, außer Aupair USA, inklusive Flüge anbieten.
11. Haftung
11.1 Dem/der Teilnehmer/in ist bekannt, dass die Lebensumstände (insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Arbeitsbedingungen) in den Gastländern Südafrika, Ghana, Mexiko und Peru mit den in Deutschland Lebensbedingungen nicht vergleichbar sind und in der Regel nur minimalen Anforderungen genügen. Dem/der Teilnehmer/in ist außerdem bekannt, dass in diesen Ländern mit einer allgemein gespannten Sicherheitslage, häufig auch mit erhöhter Kriminalität gerechnet werden muss. Wir weisen darauf hin, dass der/die Teilnehmer/in sich auf die Notwendigkeit, sich vor Reiseantritt anhand der Reise und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) über die aktuelle Lage zu informieren und sich vor Ort jederzeit umsichtig zu verhalten.
11.2 Für das Fehlverhalten der Gastfamilien, Teilnehmer/innen und Partneragenturen übernehmen wir keine Haftung!
12. Datenschutz
12.1 Durch Unterzeichnung dieses Vertrages willigt die /der Teilnehmer/in ein, dass persönliche Daten zur Abwicklung der Vermittlung weitergeben werden dürfen
12.2 Mit der Anmeldung erklärt die Teilnehmer/in ihr/sein Einverständnis, dass Bilder/Aufzeichnungen, auf denen sie im Zusammenhang mit ihrer/seiner Teilnahme am
- Programm abgebildet sind, INWOX zu eigenen Zwecken verwendet werden dürfen. Die Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen
- Infolge eines Missbrauchs durch Verwendung unserer Kontaktadressen im Ausland die zu einem Vertragsverhältnis zwischen Aupair und Gastfamilie oder unseren Partneragenturen ohne unsere Agentur führen, erhebt die Agentur einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Vermittlungsgebühr
13. Schlussbestimmungen
13.1 Wir weisen darauf hin, dass wir keine Bewerbungsunterlagen zurück schicken. Im Fall, dass die/der Teilnehmer/in die Bewerbungsunterlagen zurück haben möchte, muss den Bewerbungsunterlagen ein frankierter Rückumschlag beigefügt sein, oder nachträglich an INWOX geschickt werden.
13.2 Die Unwirksamkeit, Lückenhaftigkeit oder Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen, dieser Teilnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtskräftigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für das Vertragsverhältnis gelten für die Teilnehmer/innen und INWOX e.K. die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.